Bio-Produkte mit dem Kontrollzeichen
Wer wird geschützt?
Zum Schutz des Verbrauchers wurde die EG-Öko-Verordnung (EG) 834/2007 erlassen, um einen Missbrauch der geschützten Begriffe "Bio" oder "Öko" zu verhindern. Sie sieht ein eigenes Kontrollsystem vor, dem sich alle Erzeuger, Verarbeiter und Importeure unterwerfen müssen. Die Kontrollen werden von privaten Kontrollstellen wie der ABCERT AG durchgeführt. Diese sind amtlich zugelassen und werden staatlich überwacht. Sie müssen die internationalen Normen der ISO EN 17065 erfüllen, damit die Kontrollen in allen EU-Ländern gleichwertig sind.
Die ABCERT AG prüft landwirtschaftliche Unternehmen und Verarbeitungsbetriebe auf die Einhaltung der Standards der EG-Öko-Verordnung und zertifiziert Bioware aus Drittländern.
Was regelt die EG-Öko-Verordnung
- Verbot umweltbelastender synthetischer Pestizide und leichtlöslicher Mineraldünger.
- Verwendung von Saat- und Pflanzgut in ökologischer Qualität.
- Artgerechte Tierhaltung mit Einstreu und vorgegebenen Mindeststall-und Außenflächen.
- Futtermittel aus ökologischer Erzeugung, nur bei Nichtverfügbarkeit dürfen eingeschränkt herkömmliche Futtermittel eingesetzt werden.
- Verbot umweltbelastender und gesundheitsgefährdender Zusatz- und Hilfsstoffe.
- Alle Zutaten aus ökolog. Erzeugung, nur bei Nichtverfügbarkeit dürfen bis zu 5% herkömmlich erzeugt sein.
- Vollständige Dokumentation der Ein- und Verkäufe sowie der Produktion.
- Erzeuger und Verarbeiter dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen oder deren Derivate einsetzen.
Was wird kontrolliert
Die ABCERT AG erhebt detailliert die Betriebsdaten. Einmal jährlich erfolgt eine angekündigte Überprüfung des gesamten Unternehmens. Verarbeitungsbetriebe müssen den Ein- und Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe dokumentieren und die Rezepturen offen legen. Es wird überprüft, dass nicht mehr an Bio-Waren verkauft wird, als zuvor an Bio-Rohstoffen eingekauft wurde. Danach wird der Betrieb besichtigt und z.B. die getrennte Lagerung und Verarbeitung von Bio- und konventionellen Produkten überprüft.
Zusätzlich werden unangekündigte Stichproben und Nachkontrollen durchgeführt.
Erfüllt ein Unternehmen die gesetzlichen Standards, wird ein Zertifikat ausgestellt, welches das Unternehmen berechtigt, seine Produkte als "Öko" oder "Bio" auszuzeichnen.
Weitergehende Fragen
beantwortet Ihnen gerne:
ABCERT AG
Martinstraße 42-44
73728 Esslingen
Telefon: 0711 351792-0
info@abcert.de